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Mod. CU für Mitarbeiter: Verlängerung der Fristen
10.03.2020Für das Jahr 2020 wurden die Fristen für die Einreichung der Einheitlichen Bescheinigung (Mod. CU) bis zum 31/03/2020 verlängert.
Als Folge dieser Verlängerung muss den Arbeitnehmern die Einheitliche Bescheinigung innerhalb 31/03/2020 ausgehändigt werden.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
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