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Mod. CU für Mitarbeiter: Verlängerung der Fristen

10.03.2020

Für das Jahr 2020 wurden die Fristen für die Einreichung der Einheitlichen Bescheinigung (Mod. CU) bis zum 31/03/2020 verlängert.

 

Als Folge dieser Verlängerung muss den Arbeitnehmern die Einheitliche Bescheinigung innerhalb 31/03/2020 ausgehändigt werden.

 

Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.



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