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Kein Freibetrag von 600 Euro für Fringe benefits
10.11.2022Die Agentur für Einnahmen hat eine Klarstellung betreffend die steuerrechtliche Regelung bei Überschreitung der 600-Euro-Grenze für Fringe Benefits im Jahr 2022 vorgenommen.
Wird die diese Grenze überschritten, so stellt der Gesamtwert der Waren und Dienstleistungen sowie die für die Zahlung von Haushaltsausgaben gezahlten oder rückerstatteten Beträge zum steuerpflichtigen Einkommen, und auch der Betrag bis zur Höchstgrenze von 600 Euro muss besteuert werden.
Da die Benzingutscheine steuerlich ebenfalls in den gleichen Anwendungsbereich fallen, werden diese, wenn sie den Wert 200 Euro übersteigen, ebenfalls in vollem Ausmaß zur Berechnung des Einkommens hergenommen und unterliegen somit der normalen Besteuerung.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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