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INPS Separate Verwaltung/cococo - Neue Beitragssätze ab 01/01/2018
13.01.2018Ab dem 01/01/2018 gelten für die separate Verwaltung INPS folgende Beitragssätze:
• 34,23% für die Personen, welche bei keiner anderen Pflichtpensionsversicherung eingetragen sind und der DIS-COLL unterworfen sind (Verwalter, Aufsichtsräte, Revisoren, andauernde und koordinierte Mitarbeiter);
• 33,72% für die Personen, welche bei keiner anderen Pflichtpensionsversicherung eingetragen sind und nicht der DIS-COLL unterworfen sind (Gelegentliche freiberufliche Tätigkeit);
• 24,00% für die Pensionsbezieher und für die Personen, die bereits bei einer anderen Pflichtpensionsversicherung eingetragen sind;
• 25,72% für Personen, die eine selbständige Tätigkeit mit Mehrwertssteuerposition ausüben und in keiner anderen Pflichtpensionsversicherung eingetragen sind und keine Pension beziehen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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