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Impfpflicht Mitarbeiter 50+

10.02.2022

Ab dem 15/02/2022 unterliegen alle Arbeitnehmer über 50 Jahren der Impfpflicht und müssen für das Betreten des Arbeitsplatzes einen Super-Green-Pass besitzen, der nur durch eine Impfung oder eine Bescheinigung über die Genesung von einer Covid-19-Infektion erworben werden kann.

 

Wenn impfpflichtige Arbeitnehmer melden, dass sie nicht im Besitz des erweiterten grünen Covid-19-Ausweises sind, oder wenn sie beim Betreten des Arbeitsplatzes den Super-Green-Pass nicht vorlegen können, sind sie ungerechtfertigt vom Arbeitsplatz abwesend. Dies hat keine disziplinarrechtlichen Folgen und sie haben das Recht den Arbeitsplatz so lange zu behalten, bis sie den Super-Green-Pass vorlegen. Diese Regelung gilt bis zum 15. Juni 2022.

 

Wer bei der Arbeit ohne Green-Pass angetroffen wird, riskiert eine Verwaltungsstrafe zwischen 600 und 1.500 Euro. Arbeitgeber riskieren eine Verwaltungsstrafe zwischen 400 und 1.000 Euro, wenn sie die Kontrollen nicht durchführen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.



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