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Geringfügige Beschäftigung (Voucher) - Meldepflicht
21.10.2016Das Legislativdekret Nr. 185/2016 sieht vor, dass nichtlandwirtschaftliche Unternehmen oder Freiberufler, welche eine geringfügige Beschäftigung in Auftrag geben, mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn dem Arbeitsinspektorat die anagrafischen Daten oder die Steuernummer des Arbeitnehmers sowie den Ort der Arbeitsleistung, den Tag und die Uhrzeit des Beginns sowie der Beendigung der Leistung melden müssen.
Die landwirtschaftlichen Unternehmen sind ebenfalls verpflichtet, mindestens 60 Minuten vor Arbeitsbeginn die anagrafischen Daten oder die Steuernummer des Arbeitnehmers sowie den Ort und die Dauer der Arbeitsleistung mitzuteilen und zwar für höchstens drei aufeinanderfolgende Tage.
Die übrigen Auftraggeber unterliegen der Meldepflicht nicht.
In der Provinz Bozen müssen die Mitteilungen für jeden Arbeitnehmer und für jeden Arbeitstag mittels E-Mail ohne Anlage an folgende Adresse gesendet werden:
voucher@provinz.bz.it
Ausschließlich im Betreff sind die Angaben anzuführen, die am Ende dieses Rundschreibens aufgelistet sind.
Die Mitteilung der geringfügigen Beschäftigung an das Arbeitsinspektorat der Provinz Bozen ist ab Montag, den 24. Oktober 2016 verpflichtend.
Die bereits bestehende Mitteilungspflicht des Tätigkeitsbeginns von Seiten des Auftraggebers an das NISF-INPS bleibt aufrecht.
Bei Verletzung der Mitteilungspflicht vor Beginn der geringfügigen Beschäftigung ist eine Verwaltungsstrafe zwischen 400 und 2.400 Euro vorgesehen.
Format der Mitteilung für Nichtlandwirtschaftliche Auftraggeber und Freiberufler:
Steuernummer des Arbeitgebers;
Steuernummer des Arbeitnehmers;
Ort der Arbeitsleistung (Gemeinde);
Tag der Arbeitsleistung (TT.MM.JJJJ);
Beginn der Arbeitsleistung (hh:mm);
Ende der Arbeitsleistung (hh:mm).
Beispiel: LKJSRT68A20I789D; KLLSTT70A13I589D; Eppan;10.11.2016; 09:00; 18:00.
Hinweis: Die Angaben sind nur im Betreff des E-Mails anzuführen; das Textfeld bleibt frei.
Format der Mitteilung für landwirtschaftliche Auftraggeber:
Steuernummer oder MWSt-Nummer Arbeitgeber;
Steuernummer Arbeitnehmer;
Ort der Arbeitsleistung;
Dauer der Arbeitsleistung bis zu 3 Tagen;
Beispiel: HJLLKR70A15X387H; LNMOTR92B12X327G; Klausen; 10.11.2016; 11.11.2016; 12.11.2016;
Hinweis: Die Angaben sind nur im Betreff des E-Mails anzuführen; das Textfeld bleibt frei.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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