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Gelegentliche Mitarbeit (PrestO) - Fristen für die Gutschrift der F24 Zahlungen

04.09.2017

Das INPS hat mitgeteilt, dass die Zuweisung auf das Konto der Gelegentlichen Mitarbeit innerhalb von 9 bis 10 Tagen nach erfolgter Zahlung mittels Mod. F24 erfolgt. Dies geschieht unter Einhaltung der festgelegten Frist für die Weiterleitung der Beträge von den Bankinstituten und der Postverwaltung an die Agentur für Einnahmen und die erneute Weiterleitung dieser Beträge an das INPS.

 

Wir erinnern daran, dass die Gutschrift der eingezahlten Beträge auf dem INPS-Konto Voraussetzung ist, um die Meldungen betreffend die Gelegentliche Mitarbeit vornehmen zu können.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 



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