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Familienzulagen - die Einkommensgrenzen vom 01/07/2016 bis 30/06/2017 sind unverändert

11.08.2016

Für das Jahr 2016 bleiben die Einkommensstufen für die Auszahlung der Familienzulagen gegenüber dem Jahr 2015 unverändert.

 

Die Einkommensstufen und die monatlichen Beträge der Familienzulagen werden für den Zeitraum 01/07/2016 bis 30/06/2017 nicht aufgewertet. Die Aufwertungskoeffizient für die vom ISTAT festgelegten Lebenshaltungskosten zwischen dem Jahr 2014 und dem Jahr 2015 bei -0,1%

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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