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Essensgutscheine - neue Grenzen der Steuerbefreiung

15.01.2020

Das Haushaltsgesetz hat die Steuerbefreiung von elektronischen Essensgutscheinen erhöht und die Abzugsfähigkeit von Papiergutscheinen verringert.

 

Ab dem 01/01/2020 sind Ersatzleistungen für Verpflegungsleistungen (Essensgutscheine) bis zum Tagesgesamtbetrag von Euro 4,00 befreit. Handelt es sich um elektronische Essensgutscheine , dann wird die Höchstgrenze auf Euro 8,00 erhöht.

 

Entschädigungen für die Verpflegung von Baustellenarbeitern und Mitarbeitern in zeitweiligen Arbeitsstätten oder Produktionseinheiten, die sich in Gebieten befinden, in denen es keine Gaststätten oder sonstige Einrichtungen gibt, sind weiterhin bis zu einem täglichen Gesamtbetrag von 5,29 Euro befreit.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.



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