Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung
Die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk zahlt Beiträge an Lehrlinge
19.10.2022Die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk zahlt einen einmaligen Beitrag von 200 Euro an alle Lehrlinge, die das erste Schuljahr mit Erfolg abschließen und einen Beitrag von 200 Euro für alle Schuljahre an Lehrlinge, die in einem für ihr Geschlecht untypischen Beruf arbeiten.
- Beitrag für Lehrlinge des ersten Jahres der Lehre zum Erwerb einer Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms:
Einmaliger Beitrag bei Bestehen des ersten Lehrjahres: 200 Euro
Der/Die Antragsteller:in muss das Ansuchen innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellungsdatum des Schulzeugnisses von Seiten der Berufsschule einreichen und folgende Unterlagen beilegen: Vollständig ausgefüllter Antrag, samt Eigenerklärung und Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten und Schulzeugnis mit positivem Abschluss
- Beitrag für Lehrjungen und -mädchen, deren Lehrberuf untypisch für ihr Geschlecht ist.
Das betrifft Lehrlinge, die in einem Beruf ausgebildet werden, wo landesweit höchstens 30% des eigenen Geschlechts in der Lehre sind. Der Prozentsatz wird jährlich auf Grund der in den Berufsschulen eingeschriebenen Lehrjungen und -mädchen ermittelt.
Beitrag bei Bestehen der einzelnen Lehrjahre:
Euro 400,00 für das erste Lehrjahr (doppelt so viel wie beim "ordentlichen" Beitrag)
Euro 200,00 für die nachfolgenden Lehrjahre
Der/Die Antragsteller:in muss das Ansuchen innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellungsdatum des Schulzeugnisses von Seiten der Berufsschule einreichen und folgende Unterlagen beilegen: Vollständig ausgefüllter Antrag, samt Eigenerklärung und Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten und das Schulzeugnis mit positivem Abschluss.
zurück