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Decreto Dignità - neue Regeln für befristete Verträge

16.07.2018

Mit der „Verordnung der Würde“ (Decreto Dignità) gelten ab dem 14/07/2018 neue Regeln für die befristeten Arbeitsverhältnisse: die Höchstdauer für befristete Anstellungen wird mit 24 Monaten festgelegt, ab dem 12. Monat müssen die Verlängerungen begründet werden.

 

Mit demselben Arbeitnehmer darf eine Anstellung auf Zeit maximal 24 Monaten dauern und es gelten folgende Bedingungen:

- für die ersten 12 Monate ist keine Begründung notwendig

- weitere 12 Monate werden nur in bestimmten Fällen zugelassen:

a) vorübergehende und objektive Notwendigkeiten, die nicht zu den gewöhnlichen Tätigkeiten zählen und als Ersatz für andere Mitarbeiter;

b)  bei einer vorübergehenden, wesentlichen und nicht programmierbaren Zunahme der gewöhnlichen Aktivitäten.

- es ist möglich, einen Vertrag für mehr als 12 Monate und in jedem Fall nur bis zu 24 Monaten abzuschließen. Im letztgenannten Fall muss aber einer der oben genannten Gründe angeführt werden.

 

Die saisonalen Tätigkeiten, welche in den Kollektivverträgen festgelegt und im Dekret des Arbeitsministeriums aufgelistet, sind von den obengenannten Einschränkungen ausgenommen.

 

Die Möglichkeit der Verlängerung wird von 5 auf 4 reduziert, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsverträge. Im Falle der Überschreitung dieser Beschränkungen wird der befristete Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt.

 

Bei jeder Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages wird der Zusatzbeitrag berechnet auf die Sozialversicherungsgrundlage von aktuell 1,4% um 0,5% erhöht.

 

Die neuen Bestimmungen gelten für befristete Arbeitsverträge, die nach dem Inkrafttreten des Dekrets unterzeichnet wurden, sowie für Verlängerungen und Erneuerungen von Verträgen, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets abgeschlossen wurden.

 

Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.

 



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