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Beitragsreduzierung für arbeitende Mütter

25.10.2022

Für das Jahr 2022 sieht das Haushaltsgesetz 2022 die Anerkennung einer Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für berufstätige Mütter vor.

 

Die Befreiung in Höhe von 50 % der INPS-Beiträge zu Lasten der arbeitenden Mütter gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz im Laufe des Jahres 2022 nach dem obligatorischen Mutterschaftsurlaub für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit.

 

Der Arbeitgeber muss beim INPS im Namen der betreffenden Arbeitnehmerin die Beitragsbefreiung beantragen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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