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Beitragsentlastung für arbeitende Mütter

21.09.2022

Die durch das Haushaltsgesetz 2022 für arbeitende Mütter vorgesehene Betragsbegünstigung kommt ab dem Zeitpunkt der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem obligatorischen Mutterschaftsurlaub zur Anwendung. Die Begünstigung gilt versuchsweise nur für das Jahr 2022 und wird im Ausmaß von 50 % für einen Zeitraum von 12 Monaten anerkannt.

 

Nimmt die Arbeitnehmerin am Ende ihres obligatorischen noch einen freiwilligen Mutterschaftsurlaub in Anspruch, dann kann die Begünstigung ab dem Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Rückkehr an den Arbeitsplatz angewendet werden. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz muss jedenfalls innerhalb 31/12/2022 erfolgen.

 

Der Arbeitgeber muss im Namen der betreffenden Arbeitnehmerin beim INPS die Anwendung der betreffenden Beitragsbefreiung beantragen.

 

Für den Arbeitgeber sind in diesen Fällen keine Begünstigungen vorgesehen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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