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Beitragsentlastung bei der Einstellung von Lehrlingen

10.01.2020

Für Arbeitgeber mit bis zu 9 Arbeitnehmer können bei Anstellung von Lehrlingen nach dem 01/01/2020 Beitragsentlastungen in Anspruch nehmen.

 

Mit dem Ziel der Förderung der Jugendbeschäftigung gewährt das Haushaltsgesetz 2020 den Arbeitgebern mit neun oder weniger Beschäftigten eine Befreiung von den Sozialbeiträgen, wenn diese ab dem 01/01/2020 Lehrlinge zum Erwerb einer Qualifikation oder eines Berufsbildungsdiploms anstellen.

 

Die Befreiung gilt für die ersten 36 Monate des Lehrverhältnisses. Für die Folgejahre bleibt der Beitragssatz von 10 % jedoch unverändert.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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