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Beitragsbegünstigungen, die mit 01/01/2017 abgeschafft wurden

16.01.2017

Ab dem 01/01/2017 wurden die Beitragsbegünstigungen für den Arbeitgeber in Bezug auf folgende Neuanstellungen und Umwandlungen von befristeten Arbeitsverhältnissen abgeschafft:

 

- Einstellung mit befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag von Arbeitnehmern, die in die Mobilitätslisten eingetragen sind

 

- Umwandlung in unbefristete Arbeitsverträge der Arbeitnehmer, die in die Mobilitätslisten eingetragen sind

 

- Lehrlinge – Beitragsbefreiung zu 100% für Arbeitgeber mit bis zu neun Mitarbeitern

 

- Zweijährige Beitragsbefreiung bei Einstellung bzw. Umwandlung in unbefristete Arbeitsverträge

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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