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Beitragsbegünstigungen, die mit 01/01/2017 abgeschafft wurden
16.01.2017Ab dem 01/01/2017 wurden die Beitragsbegünstigungen für den Arbeitgeber in Bezug auf folgende Neuanstellungen und Umwandlungen von befristeten Arbeitsverhältnissen abgeschafft:
- Einstellung mit befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag von Arbeitnehmern, die in die Mobilitätslisten eingetragen sind
- Umwandlung in unbefristete Arbeitsverträge der Arbeitnehmer, die in die Mobilitätslisten eingetragen sind
- Lehrlinge – Beitragsbefreiung zu 100% für Arbeitgeber mit bis zu neun Mitarbeitern
- Zweijährige Beitragsbefreiung bei Einstellung bzw. Umwandlung in unbefristete Arbeitsverträge
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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