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Beitragsbegünstigung für die Einstellung junger Arbeitnehmer 2021
21.10.2021Mit dem Haushaltsgesetz 2021 wurde eine Beitragsbegünstigung für die Einstellung mit unbefristeten Verträgen und die Umwandlung von befristeten in unbefristete Verträge von Arbeitnehmern unter 36 Jahren in den Jahren 2021 und 2022 eingeführt, die während ihres gesamten Arbeitslebens mit nicht mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt waren.
Der Arbeitgeber hat Anspruch auf eine Begünstigung in Höhe von 100% der INPS-Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von 36 Monaten.
Mitte September hat die Europäische Kommission diese Begünstigung endgültig genehmigt, allerdings nur für das Jahr 2021.
Die Anwendung der Beitragsbegünstigung für die Einstellungen, die im Jahr 2022 erfolgen, unterliegt noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors (ATECO 64.11.00 bis 66.30.00) können diese Begünstigung nicht in Anspruch nehmen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
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