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Beitragsbegünstigung Einstellung junger Mitarbeiter bis 30/06/2022

11.02.2022

Mit dem Haushaltsgesetz 2021 wurde eine Beitragsbegünstigung für die Einstellung mit unbefristeten Verträgen und die Umwandlung von befristeten in unbefristete Verträge von Arbeitnehmern unter 36 Jahren, die während ihres gesamten Arbeitslebens nicht mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt waren.

 

Der Arbeitgeber hat Anspruch auf eine Begünstigung in Höhe von 100 % der INPS-Beiträge zu Lasten des Arbeitgebers bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von 36 Monaten.

 

Das INPS hat mitgeteilt, dass die Arbeitgeber die Beitragsbegünstigungen auch für Einstellungen und Umwandlungen in Anspruch nehmen können, wenn diese im Zeitraum vom 01/01/2022 bis zum 30/06/2022 erfolgen.

 

Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors (ATECO 64.11.00 bis 66.30.00) können diese Begünstigung nicht in Anspruch nehmen.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.



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