Wirtschafts-, Steuer- &
Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung

Beiträge an den Lohnausgleichsfonds (FIS) für Betriebe mit mehr als 5 bis 15 Mitarbeitern

27.09.2016

Ab dem 01/01/2016 werden für die Betriebe mit mehr als 5 bis 15 Mitarbeitern rückwirkend ab dem 01/01/2016 höhere Sozialbeiträge berechnet, mit denen die Leistungen des Lohnausgleichsfonds FIS finanziert werden.

 

Für die Arbeitgeber mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von mehr als 5 bis 15 Mitarbeitern werden ab dem 01/10/2016 die ordentlichen Beiträge in Höhe von 0,45% (von den 2/3 zu Lasten des Arbeitgebers und 1/3 zu Lasten der Arbeitnehmer) auf die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungsbeiträge aller Angestellten mit Ausnahme der Leitenden Angestellten (dirigenti) berechnet.

 

Die Nachzahlung der Beiträge für den Zeitraum von Jänner bis September 2016 muss innerhalb 16/12/2016 erfolgen.

 

Es zählt dabei die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten sechs Monate, die monatlich kontrolliert werden muss.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



zurück