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Ausgleich Beiträge Südtiroler Solidaritätsfonds

26.09.2017

Der Südtiroler Solidaritätsfonds garantiert den Angestellten von Betrieben mit mehr als 5 Arbeitnehmern, für die nicht eine Lohnausgleichskasse vorgesehen ist und die mindestens 75 % der Mitarbeiter in Südtirol beschäftigen, Maßnahmen zur Stützung des Einkommens bei Aussetzung der Arbeit (Lohnausgleichskasse).

 

Die ordentlichen Leistungen des Fonds werden mit einem Beitrag in Höhe von 0,45% berechnet auf die Sozialversicherungsgrundlage finanziert. Davon sind 0,30% zu Lasten des Arbeitgebers und 0,15% zu Lasten der Arbeitnehmer.

 

Ab dem Monat 09/2017 werden die ordentlichen Beiträge an den Südtiroler Solidaritätsfonds mittels UNIEMENS überwiesen und die Beiträge für den Zeitraum von 03/2017 bis 08/2017 nachgezahlt.

 

Die Arbeitgeber, welche bereits die Beiträge an den nationalen Solidaritätsfonds bezahlt haben, können die für den Zeitraum 03/2017 bis 08/2017 bezahlten Beiträge verrechnen.

 

Den Arbeitgebern mit mehr als 15 Mitarbeitern werden die bereits bezahlten Beiträge in Höhe von 0,65% und den Arbeitgebern mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von mehr als 5 bis 15 Mitarbeitern werden diese Beiträge in der Höhe von 0,45% rückerstattet.


Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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