Wirtschafts-, Steuer- &
Unternehmensberatung
Buchhaltung
Arbeitsrecht
Lohnbuchhaltung

Aufschub Zahlung Mod. F24 mit Fälligkeit 16/03/2020

16.03.2020

Im aktuellen Entwurf des Steuerdekrets ist eine Verlängerung der Steuer- und Beitragszahlungen bis zum 20. März 2020 vorgesehen.

 

Aus diesem Grund verschieben wir alle Mod. F24 Zahlungen bis zu diesem Zeitpunkt in Erwartung weiterer Klarstellung, die in Kürze veröffentlicht werden sollen.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



zurück