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Aspi-Beitrag im Falle von Entlassungen (Ticket licenziamento) 2016

27.04.2016

Im Falle einer Entlassung von Mitarbeitern muss der Arbeitgeber den Aspi-Beitrag (ticket licenziamento) bezahlen.

 

Der Beitrag muss im Falle einer Entlassung von Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, auch auf Abruf, mit Teilzeitvertrag und im Falle von Arbeitsverhältnissen, die von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wurden, bezahlen. Bei der Berechnung wird das Dienstalter der Arbeitnehmers anteilsmäßig pro gearbeiteten Jahr berücksichtigt werden. Der maximale Berechnungszeitraum beträgt dabei 36 Monate.

 

Für das Jahr 2016 wurde der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers mit Euro 489,95 pro Dienstjahr festgelegt. Der maximale Beitrag macht also Euro 1.469,85 für Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von drei bzw. mehr als drei Jahren aus.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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