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Arbeit auf Abruf: Das Fehlen der Gefahrenanalyse kann die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit sich bringen

17.03.2018

Das Nationale Arbeitsinspektorat hat Informationen zum Verbot von Arbeit auf Abruf bei Fehlen der Gefahrenanalyse veröffentlicht.

 

Der Abschluss eines Arbeitsvertrages auf Abruf vonseiten eines Arbeitgebers, der die Gefahrenanalyse gemäß der Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Mitarbeiter auf dem Arbeitsplatz nicht vorgenommen hat, bringt eine Umwandlung des Arbeitsverhältnisses auf Abruf in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit sich. In diesem Fall kann es sich auch um ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis handeln.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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