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Anträge Familienzulagen ab 01/04/2019 nur mehr telematisch

25.03.2019

Ab dem 01/04/2019 müssen Anträge auf Familienzulagen (ANF) telematisch beim INPS und nicht mehr beim Arbeitgeber eingereicht werden.


Der Antrag ist von den Arbeitnehmern ausschließlich telematisch mittels PIN oder mittels Patronate zu übermitteln. Das INPS kontrolliert das Anrecht auf die Auszahlung und berechnet die Höhe der Familienzulagen. Dem Arbeitgeber wir das Ergebnis dann mittels einer speziellen Utility mitgeteilt. Es muss ein neuer elektronischer Änderungsantrag gestellt werden, wenn sich die Familienzusammensetzung oder das Anrecht auf Familienzulagen ändert.


Bis zum 31.03.2019 ist es für den Arbeitgeber noch möglich, Anträge auf Papier anzunehmen. Der Ausgleich kann aber nur noch bis zum Einreichen der Uniemens-Meldung für den Monat Juni 2019 erfolgen. Danach ist es nicht mehr möglich, die ausbezahlten Familienzulagen mit den INPS-Beiträge zu verrechnen.


Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 



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