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Anträge Familienzulagen 2021

14.07.2021

Die Anträge auf Familienzulagen (ANF) für den Zeitraum 01/07/2021 bis 31/12/2021 müssen telematisch beim INPS eingereicht werden.

 

Ab dem 01/01/2022, falls keine weiteren Aufschübe beschlossen werden, wird dann das Gesamtstaatliche Familiengeld (Assegno unico) eingeführt und gleichzeitig die Familienzulagen abgeschafft.

 

Der Antrag ist von den Arbeitnehmern ausschließlich telematisch mittels PIN/SPID oder mittels Patronate zu übermitteln. Das INPS kontrolliert das Anrecht auf die Auszahlung und berechnet die Höhe der Familienzulagen. Dem Arbeitgeber wir das Ergebnis dann mittels einer speziellen Utility mitgeteilt. Es muss ein neuer elektronischer Änderungsantrag gestellt werden, wenn sich die Familienzusammensetzung oder das Anrecht auf Familienzulagen ändert.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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