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Ankauf Voucher in elektronischer Form
06.05.2016Ab dem 02/05/2016 ist es laut Mitteilung des INPS nicht mehr möglich, mit dem Mod. F24 die Zahlung für die Voucher in elektronischer Form (Begründung LACC – Lavoro occasionale accessorio) durchzuführen.
Ab diesem Datum sind somit nur mehr folgende Zahlungsformen für elektronische Voucher möglich:
- mittels Zahlung mit neuem Mod. “F24 Versamento con elementi identificativi – F24 ELIDE” mit Angabe:
in den Feldern “Steuernummer“ und „anagrafische Daten“, der Steuernummer und der anagrafischen Daten der Person oder der Gesellschaft, die die Zahlung vornimmt;
in den Feldern „Typ“, den Buchstaben „I“; im Feld „Identifikationselemente“ wird kein Wert angeführt; im Feld „Kodex“ die Begründung LACC; im Feld „Bezugsjahr“ das Jahr, in dem die Zahlung vorgenommen wird (Format „AAAA“);
- mittels Online-Zahlung auf der Internetseite www.inps.it, im Menupunkt Servizi OnLine/Portale dei pagamenti;
- mittels Zahlung auf das Postkontokorrent 89778229 lautend auf INPS DG LAVORO ACCESSORIO. Die Beträge müssen ein Vielfaches von Euro 10,00 ausmachen;
- mittels Zahlung auf das Bankkontokorrent IT96S 07601 03200 000089778229. Auf der Bestätigung muss der IBAN-Kodex des Auftraggebers, der IBAN-Kodex des INPS und der CRO/TRN-Kodex mit Stempel und Unterschrift der Bank aufscheinen.
In den letzten beiden Fällen muss die Bestätigung im Original beim INPS-Schalter für die Gutschrift hinterlegt werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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