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Alte Voucher können bis 31/12/2017 genutzt und bis 31/03/2018 rückerstattet werden
29.11.2017Die innerhalb 17/03/2017 erworbenen Lohngutscheine können noch für Arbeitsleistungen genutzt werden, welche innerhalb 31/12/2017 im Rahmen einer Gelegentlichen Zusatzarbeit erbracht werden.
Innerhalb 15/01/2018 müssen die erbrachten Leistungen vom Auftraggeber über das INPS-Portal verrechnet werden, da ab dem 16/01/2018 das INPS-Portal für die Gelegentliche Zusatzarbeit nicht mehr zugänglich sein wird.
Die Rückerstattung der innerhalb 17/03/2017 erworbenen Lohngutscheine oder der mittels Mod. F24 eingezahlten Beträge, welche nicht innerhalb 31/12/2017 genutzt wurden, kann beim INPS mittels Mod. Sc52 innerhalb 31/03/2018 beantragt werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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