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ACI-Tabellen für das Jahr 2023 veröffentlicht

05.01.2023

Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2023 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Sachentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt.

 

Für die nach dem 01/07/2020 zugelassenen und zugewiesenen Firmenfahrzeugen wird die Naturalentlohnung (fringe benefit) wie gewohnt anhand der konventionellen Kilometerzahl von 15.000 km pro Jahr und den ACI-Kilometerkosten berechnet. Es müssen allerdings noch folgende Prozentsätze berücksichtigt werden, die sich nach den Kohlendioxidemissionswerten des Fahrzeugs ändern. Das Fringe benefit wird zusätzlich um die dem Arbeitnehmer einbehaltenen Beträgen reduziert:

 

25 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxid-Emissionswerten von höchstens 60 g/km;

30 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 60 g/km und bis zu 160 g/km;

50 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 160 g/km und bis zu 190 g/km;

60 % für Fahrzeuge mit Kohlendioxidemissionen von mehr als 190 g/km.

 

ACI Tabelle

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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