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ACI-Tabellen für das Jahr 2020 veröffentlicht

03.01.2020

Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2020 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Sachentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Für die Berechnung der Naturalentlohnung von betrieblich und privat genutzten Autos und auch Motorrädern wird ein Wert in Höhe von 30 % jenes Betrages herangezogen, der sich anhand der festgelegten ACI-Kilometerkosten für eine konventional festgelegte Anzahl von jährlich 15.000 gefahrenen Kilometern ergibt. Bezahlt der Arbeitnehmer für die private Nutzung ein Entgelt, so gilt als Naturalentlohnung nur der Differenzbetrag zwischen dem pauschal berechneten Wert und dem vom Mitarbeiter einbehaltenen Betrag.

Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt.

 

ACI Tabelle

 

Falls in der ACI-Tabelle das genutzte Fahrzeug nicht angeführt ist, dann werden für die Berechnung der Naturalentlohnung die Kilometerkosten eines ähnlichen Fahrzeuges verwendet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die angeführten Beträge nur bis Juni 2020 gültig sind.
 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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