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ACI-Tabellen für das Jahr 2017 veröffentlicht

02.01.2017

Die vom ACI ausgearbeiteten Aufstellungen mit den für das Jahr 2017 geltenden Kilometerkosten für Autos und Motorräder sind im Amtsblatt veröffentlicht worden. Diese Tabellen sind für die Berechnung der Sozialversicherungs- und Steuerbemessungsgrundlage der Sachentlohnung (Fringe benefit) für Firmenfahrzeuge notwendig, wenn diese den Angestellten oder den andauernd und koordinierten Mitarbeitern sowohl für betriebliche als auch private Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Für die Berechnung der Naturalentlohnung von betrieblich und privat genutzten Autos und auch Motorrädern wird ein Wert in Höhe von 30 % jenes Betrages herangezogen, der sich anhand der festgelegten ACI-Kilometerkosten für eine konventional festgelegte Anzahl von jährlich 15.000 gefahrenen Kilometern ergibt. Bezahlt der Arbeitnehmer für die private Nutzung ein Entgelt, so gilt als Naturalentlohnung nur der Differenzbetrag zwischen dem pauschal berechneten Wert und dem vom Mitarbeiter einbehaltenen Betrag.

 

Sollte das Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, so gelangt die allgemeine Regel zur Anwendung, laut welcher sich die Steuerbemessungsgrundlage aus dem auf dem Markt üblichen Mietpreis für das Modell und Fabrikat ergibt.

Falls in der ACI-Tabelle das genutzte Fahrzeug nicht angeführt ist, dann werden für die Berechnung der Naturalentlohnung die Kilometerkosten eines ähnlichen Fahrzeuges verwendet.

 

-> ACI Tabellen 2017

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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