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Abschaffung der Lohngutscheine - Voucher
20.03.2017Mit einer Notverordnung hat der Ministerrat die Abschaffung der Geringfügigen Zusatzarbeit (Voucher) beschlossen. Die bereits erworbenen Voucher können innerhalb 31/12/2017 verwendet werden.
Ab dem 18/03/2017 ist es nicht mehr möglich, neue Lohngutscheine zu erwerben.
Aufgrund der Übergangsregelung ist es bis zum 31/12/2017 noch möglich, die innerhalb 17/03/2017 erworbenen Voucher zu verwenden bzw. deren Rückerstattung zu beantragen.
Wir weisen darauf hin, dass die getroffene Maßnahme mittels Notverordnung sofort wirksam ist, diese allerdings innerhalb von 60 Tagen vom Parlament in ein Gesetz umgewandelt werden muss.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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