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Abkommen für Lehrlingswesen im Sektor Handwerk

18.08.2016

Am 14/07/2016 wurde zwischen den Sozialpartnern der Provinz Bozen das neue Lehrlingsabkommen für den Bereich Handwerk unterzeichnet. Die neue Regelung betrifft alle Lehrverträge, die ab dem 01/07/2016 abgeschlossen werden.

 

Die Entlohnung des Lehrlings entspricht einem Prozentsatz der im jeweiligen Kollektivvertrag vorgesehenen Bruttoentlohnung eines qualifizierten Arbeiters/Angestellten und ist, je nach Dienstalter, künftig wie folgt definiert:

 

1. Lehrjahr: 35 Prozent
2. Lehrjahr: 50 Prozent
3. Lehrjahr: 60 Prozent
4. Lehrjahr: 70 Prozent

 

Mit dem neuen Abkommen wird ein Bonussystem für die Lehrlinge eingeführt, die das Schuljahr mit einer Jahresmindestgesamtdurchschnittsnote von mindestens 7,50 abschließen.

 

Sollte der Lehrling das Klassenziel des jeweiligen Schuljahres nicht erreichen, erhält dieser für das kommende Lehrjahr nicht die Fortschreitung der prozentuellen Entlohnung, sondern erhält auch für das folgende Lehrjahr weiterhin die vorherige prozentuelle Entlohnung.

 

Die Lehrlinge, welche in einem Lehrberuf die Qualifikation erworben haben und die mit dem Ausbildungsbetrieb einen weiteren einjährigen Lehrvertrag mit dem Ziel abgeschlossen haben, das Berufsbildungsdiplom zu erlangen, erhalten für dieses Lehrjahr weiterhin 70 % der Entlohnung eines qualifizierten Mitarbeiters.

 

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.



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