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Ab 01/07/2018 keine Bargeldzahlung der Gehälter mehr
20.06.2018Ab dem 01/07/2018 ist es privaten Arbeitgebern nicht mehr erlaubt, die Entlohnungen und Entgelte in bar auszuzahlen.
Die Entlohnungen und auch deren Vorauszahlungen müssen ab dem 01/07/2018 über eine Bank oder ein Postamt mittels einer der folgenden Kanäle bezahlt werden:
- Überweisung auf das Konto, dessen IBAN der Arbeitnehmer mitgeteilt hat;
- elektronische Zahlungsinstrumente;
- Ausstellung eines Schecks, der direkt an den Arbeitnehmer oder, im Falle eines nachgewiesenen Hindernisses, an seinen Vertreter ausgehändigt wird.
Die Bestimmungen gelten nicht für Arbeitsverhältnisse mit Hausangestellten.
Für die Arbeitgeber und Auftraggeber, die gegen das Zahlungsverbot in bar verstoßen, ist eine Geldstrafe zwischen 1.000 und 5.000 Euro vorgesehen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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